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Ein Haushalt mit Perspektiven

Pressemitteilung von Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V., TanzRaumBerlin Netzwerk und Tanzbüro Berlin zum Haushaltsbeschluss 2018/2019 des Berliner Abgeordnetenhauses

Am 14. Dezember 2017 wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus der Doppelhaushalt 2018/19 verabschiedet. Insgesamt stehen dem Kulturhaushalt ohne Personalkosten laut Entwurf im Jahr 2018 625,6 Mio. Euro zur Verfügung, für 2019 sind es 603,4 Mio. Euro. Im Jahr 2017 waren es ca. 526 Mio. Euro, dies entspricht einem Aufwuchs von fast 100 Millionen Euro.

TanzRaumBerlin Netzwerk, Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. und Tanzbüro Berlin begrüßen diese beachtliche Stärkung der Berliner Kultur und möchten folgende Aspekte dazu anmerken:

Neben der Umsetzung der Tarifsteigerung an den Häusern, die aus dem o. g. Aufwuchs finanziert werden, sind wichtige, wenn auch im Verhältnis sehr viel geringere Mittelaufwüchse für die freie Szene vorgesehen: Die Projektförderung steigt in 2018 um 300.000 Euro und in 2019 um 1,3 Mio. zur sukzessiven Einführung von Honoraruntergrenzen. Im Rahmen der Projektförderung wird auch die Basisförderung vergeben, die Künstler*innen und Gruppen infolge der Reform der "Verwaltungsrichtlinie für Tanz, darstellende und performative Künste" ab 2020 nicht mehr nur für zwei, sondern auch für vier Jahre beantragen können. Damit dieses Förderinstrument tatsächlich eine solide Basis für längerfristige künstlerische Arbeit bildet und auch hier die Honoraruntergrenze greift, wird ein weiterer signifikanter Aufwuchs explizit für die Basisförderung im kommenden Doppelhaushalt dringend notwendig.

Der Hauptstadtkulturfonds erhielt eine erfreuliche Aufstockung in Höhe von 5 Mio. Euro. Für das Hybrid der Regelförderung, die einen großen Teil der HKF-Gelder dauerhaft bindet, ist jedoch noch keine Lösung gefunden worden.

Zusätzlich zu der spartenoffenen Förderung ist ein Festivalfonds eingerichtet worden. Mit ca. 8 Mio. Euro können nun für die Stadt relevante Festivals gefördert werden. Die Vergabe innerhalb des Fonds, die bisher noch ohne Juryverfahren erfolgt, muss schnellstmöglich in eine transparente Praxis überführt werden.

Der von der Koalition der Freien Szene lang geforderte und im Haushaltsentwurf des Berliner Senats bereits eingestellte Fonds für Künstlerische Forschung in Höhe von 712.000 Euro ist im Zuge der Haushaltsberatungen auf den nächsten Doppelhaushalt verschoben worden. Der daraufhin von der Koalition der Freien Szene vorgeschlagene Kompromiss, die Mittel wenigstens ab 2019 im Haushalt zu implementieren, wurde nicht berücksichtigt. Hier bleibt stark zu hoffen, dass dieser Fonds in zwei Jahren mit dem gleichen, ihm zustehenden Gewicht erneut verhandelt werden kann.

Für den Tanz wichtige Ankerpositionen wie das HAU Hebbel am Ufer und erstmalig auch das Radialsystem V konnten durch (höhere) Strukturmittel gestärkt werden, was wir sehr begrüßen. Auch einzelne Player der Tanzszene wurden mit Aufwüchsen bedacht.
Ebenso sind bis zu 300.000 Euro als Berliner Kofinanzierung für Projekte gesichert worden, die im Rahmen der neuen bundesweiten Förderung TANZPAKT – Stadt, Land, Bund bewilligt werden. Mit dieser Entscheidung, neben dem bereits für alle Kunstsparten bestehenden Kofinanzierungsfonds zusätzliche Mittel bereit zu stellen, reagiert das Land Berlin kurzfristig doch auf das Angebot, gemeinsam mit dem Bund zukunftsweisende Projekte im Tanz auf den Weg zu bringen.

Als einen Meilenstein begrüßen TanzRaumBerlin Netzwerk, Zeitgenössischer Tanz e.V. und Tanzbüro Berlin die finanzielle Ausstattung des partizipativen Prozesses zur Entwicklung eines Konzepts für den Aufbau nachhaltiger Strukturen für den Tanz im Rahmen eines "Runden Tisches Tanz” in Höhe von 100.000 Euro. Erstmalig lassen sich nicht nur punktuelle Nachbesserungen für die Tanzszene verbuchen, sondern zeigt sich die Bereitschaft, gemeinsam an einer systematischen Analyse und Konzeptentwicklung für den Tanz in Berlin zu arbeiten, um die bisher prekäre Existenz des Berliner Tanzes in langfristig gesicherte Strukturen zu überführen. Im engen Austausch zwischen Berliner und (inter)nationalen Tanzexpert*innen, Kulturpolitik und Verwaltung sowie auf der Basis einer umfassenden und professionell erstellten Bedarfsanalyse und unter Berücksichtigung von existierenden Best-Practice-Beispielen sollen verbindliche Handlungsanweisungen für die kommenden Haushaltsberatungen entwickelt werden.

Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V.
TanzRaumBerlin Netzwerk
Tanzbüro Berlin

21.12.2017

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