Reform Fördersystem

Vorschläge zur Verbesserung des Berliner Fördersystems

Das Fördersystem im Bereich der Darstellenden Kunst geregelt in der “Allgemeinen Anweisung zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater/Tanzgruppen”, gültig bis 30.6.08:

  • Einzelprojektförderung (zur Erarbeitung einer Inszenierung, nur für die Dauer eines Projektes)
  • Spielstättenförderung (Zuschuss zum Bereithalten einer Spielstätte, ein- oder zweijährig)
  • Basisförderung (für Produktion und allgemeine Theaterarbeit für jeweils 2 Jahre, Auflage: 1 Neuinszenierung pro Jahr)
  • Konzeptförderung als institutionelle Förderung (Zuwendungsvertrag über i.d.R. 4 Kalenderjahre)

Im November 2006 begann ein Diskussionsprozess über Verbesserungen dieses Systems mit einem Symposium, initiiert von TanzRaumBerlin, mit internationalen Expert/innen, Berliner Künstler/innen und Vertreter/innen von Tanzinstitutionen sowie Vertreter/innen der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten. Im Anschluss bildeten sich mehrere Arbeitsgruppen aus Kunstschaffenden und Verwaltungsangehörigen, die über einen längeren Zeitraum umfangreiche Veränderungsvorschlage erarbeiteten und diskutierten.

Folgende Kerngedanken prägten die Diskussion:

  • Anpassung des Fördersystems an die Veränderungen der vergangenen 10 Jahre (von der off-Szene der 90er Jahre zu heutigen hochprofessionellen freien Strukturen)
  • Nachhaltigkeit der Förderung
  • Qualifizierung der Vergabe
  • Kosten-Nutzen-Relation / Effizienz (Aufwand von Antragstellung und Abrechnung)

Die daraus resultierenden wichtigsten Anregungen und Forderungen in Stichworten:

1. neue Fördermaßnahmen (ergänzend zu den bereits existierenden Maßnahmen)

  • Einstiegsförderung: gezielte Nachwuchsförderung; geringerer Umfang als Einzelprojektförderung für Choreografen/Gruppen, die noch keine „größere“ Förderung erhalten haben, Vergabe als Stipendium
  • Wiederaufnahmeförderung: Zuschuss zu Probe- und Aufführungskosten, damit erfolgreiche Produktionen öfter als (die derzeit üblichen) 2-4 Mal gezeigt werden können
  • Produktionsraumförderung: Zur Stärkung der dezentralen Infrastruktur. Vergabe an Künstler, Residenz- und Produktionsorte

2. Modifizierung bestehender Maßnahmen

  • Verlängerung der Basisförderung auf 3 Jahre realistische Entwicklungsmöglichkeiten für erfolgreich arbeitende Künstler/Gruppen
  • Aufstockung der Reisekostenförderung (im Ref. Internationaler Kulturaustausch), Zuschüsse zu Gastspiel-Reisekosten stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit Berliner Gruppen
  • mehr konzeptgeförderte freie Gruppen auch ohne Spielstätte, insbesondere im Tanz, da es fast keine institutionalisierten Strukturen vergleichbar zu den zahlreichen Sprechtheatern und Opernhäusern gibt; Planungssicherheit für langfristig erfolgreich arbeitende Künstler/Gruppen

3. Vereinfachung von Antragstellung und Abrechnung
v.a. Aufhebung der Jährlichkeit bzw. Anpassung an Theaterjahr statt Haushaltsjahr; vereinfachte Kostenpläne etc.; weniger Bürokratie und administrativer Aufwand nutzt Künstlern und Verwaltung

4. Einrichtung von Fachjurys
Vorauswahlgremien für die einzelnen Fachbereiche (Theater/Performance – Tanz – ggf. Kinder/Jugendtheater – ggf. Musiktheater) >> kompetente Beurteilung überschaubarer Bereiche.
Die Fachjurys entsenden Vertreter in eine Gesamtjury, welche die abschließende Entscheidung trifft.
Qualifizierung der Jury: Vertreter aus der Produktion in die Jury (Dramaturg/innen, Produktionsleitungen, Kurator/innen, Tanzwissenschaftler/innen, Künstler/innen); klare Regelungen bei Interessenkonflikten; Verbände und Kunstschaffende der freien Szene schlagen die Jurymitglieder vor (anstatt des szenefernen Deutscher Bühnenvereins); Bewerbung als Jurymitglied möglich; transparentes Auswahlverfahren durch Bekanntgabe der Vorschläge.

5. Erhöhung der Fördermittel für Tanz und Theater um 1,5 Mio Euro
Damit die o.g. Maßnahmen wirkungsvoll durchgesetzt werden können.

Anfang 2009 wurden die neuen Allgemeinen Anweisungen zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater/Tanzgruppen, gültig bis 30.6.2018, verabschiedet. In ihrer neuen Fassung nehmen sie als wesentliche Neuerung die geforderte Einstiegsförderung auf.
Einzusehen unter www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/theater-tanz/index.html

Stand April 2009