Antragsfristen

Goethe Institut: Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds

Bewerbungsfrist: 01.09.2024

Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen, Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden.

Wen wir fördern

Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Was wir fördern

Mit dem IKF fördern wir Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher fördern wir keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen.

Vergabekriterien

  • Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte) 
  • Qualität des Projekts   
  • Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen  
  • Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
  • ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration  
  • Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland  
  • Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.

Erforderliche Unterlagen

Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung der Kontakt mit dem jeweiligen Goethe-Institute im Ausland nachgewiesen werden muss.
 

Informationen zum Bewerbungsprozess

Antragsteller*in bzw. 1. Koproduzent*in ist immer der*die Künstler*in bzw. das Ensemble aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Sie sind zentrale*r Ansprechpartner*in für das Projekt, schließen den Vertrag mit dem Goethe-Institut vor Ort und verwalten die Fördersumme. Sowohl private als auch juristische Personen können einen Antrag stellen.

Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.

Die Kontaktaufnahme mit dem lokalen Goethe-Institut im Land der*des Antragsteller*in ist eine obligatorische Voraussetzung für die Einreichung eines Fördergesuchs. Wenn es im Land der*des Antragsteller*in kein Goethe-Institut gibt, suchen Sie bitte auf unserer Webseite unter Standorte das nächstgelegene Institut heraus und kontaktieren unsere Kolleg*innen dort.

Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.

Internationaler Koproduktionsfonds - Goethe-Institut

Folgt uns